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StuB Nr. 6 vom Seite 226

Bitcoin und Steuern

Prof. Dr. Jens M. Schmittmann. Essen

1. Einführung

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom lässt erkennen, dass die blockchain-Technologie sowie Quanten-Computing zu den Forschungsschwerpunkten der Zukunft gehören sollen (Koalitionsvertrag 2018, Zeile 1784, http://go.nwb.de/i52k1). Die Koalitionäre wollen, um das Potenzial der blockchain-Technologie zu erschließen und Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern, eine umfassende blockchain-Strategie entwickeln und sich für einen angemessenen Rechtsrahmen für den Handel mit Kryptowährungen und Token auf europäischer und internationaler Ebene einsetzen (Koalitionsvertrag 2018, Zeile 1935 ff. und wortgleich 3211 ff.).

Zahlreiche digitale Währungen basieren auf der blockchain-Technologie. Zu den bekanntesten digitalen Währungen gehört der Bitcoin (BTC). Selbst wenn es sich beim Bitcoin – wie auch bei anderen digitalen Währungen – nicht um gesetzliche Zahlungsmittel handelt, ist die wirtschaftliche Bedeutung hoch. Häufig akzeptieren Vertragspartner, gerade bei internationalen Geschäften, die über das Internet abgewickelt werden, virtuelle Währungen als Zahlungsmittel.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die ert...