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BGH III ZR 22/18, NWB 12/2018 S. 770

Amtshaftung | Zum Nachweis eines anderen Prüfungsverlaufs

Amtspflichtwidrig falsch bewertete juristische Klausuren begründen keinen Schadensersatzanspruch des betroffenen Studenten, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Klausuren bei Anwendung zutreffender Bewertungsmaßstäbe besser hätten bewertet werden müssen.

Anmerkung:

Der Kläger verlangt vom beklagten Land Schadensersatz für Verdienstausfall nach Erteilung eines Bescheids des Justizprüfungsamts Hamm vom , mit welchem seine staatliche Pflichtfachprüfung (früher: erstes juristisches Staatsexamen) aufgrund der Bewertung von vier Aufsichtsarbeiten mit „mangelhaft“ für nicht bestanden erklärt wurde. Die Rechtswidrigkeit dieses Bescheids hat das OVG Münster 2012 festgestellt und die bei den beiden Klausuren im öffentlichen Recht angewendeten Prüfungsmaßstäbe als rechtsfehlerhaft bean...