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Abgabenordnung | Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerks und dessen angeschlossener Verbände
Das zur steuerlichen Behandlung der Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerks und dessen angeschlossener Verbände Stellung genommen.
Deutsche Jugendherbergen sind als Zweckbetriebe nach § 68 Nr. 1 Buchst. b AO steuerbegünstigt. Mit (BStBl 2018 II S. 113) hat der BFH entschieden, dass die Leistungen an allein reisende Erwachsene einem selbständigen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nach den §§ 14, 64 AO zuzuordnen sind. Es handelt sich insoweit um eine Änderung der Rechtsprechung, die eine Steuerbegünstigung der Leistungen gegenüber dem förderungswürdigen Personenkreis (Kinder, Jugendliche und deren [i]Baumgart, Besteuerung der Betriebe gewerblicher Art, Grundlagen NWB RAAAE-83536 Begleitpersonen) nicht mehr von einer Einhaltung der bislang maßgeblichen 10 %-Grenze bei der Leistungserbringung an allein reisende Erwac...