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Abgabenordnung | Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen
Das zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes Stellung genommen.
Die Vordrucke zur steuerlichen Erfassung von Auslandssachverhalten sind dem BMF-Schreiben als Anlage angefügt. Dieses BMF-Schreiben ersetzt das (BStBl 2010I S. 346) mit Wirkung v. .