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Abgabenordnung | Änderung des AEAO
Mit Schreiben v. hat das BMF zahlreiche Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung veröffentlicht. Seit der letzten Änderung durch das BMF-Schreiben S. 765v. (BStBl 2018 I S. 204) haben sich Änderungen ergeben u. a. in § 87d AO (Datenübermittlung an Finanzbehörden im Auftrag), § 89 Abs. 2 AO (Erteilung einer verbindlichen Auskunft) und § 110 AO (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand).