Durchschnittsbesteuerung bei KG ohne Mitunternehmerschaft
Leitsatz
Zur Durchschnittssatzbesteuerung für Umsätze von Landwirten.
Zu den sachlichen und persönlichen Voraussetzungen des § 51a BewG.
§ 51a Abs. 1 Satz 1 BewG setzt u. a. Gesellschaften voraus, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer)
anzusehen sind.
Der Begriff der Gesellschaft ist bewertungsrechtlich wegen der Verweisung in das Ertragsteuerrecht nach den Grundsätzen des
Ertragsteuerrechts zu beantworten. Entscheidend ist danach eine Mitunternehmerschaft im ertragsteuerrechtlichen Sinn.
Zu den Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft.
Eine KG kann auf ihre Umsätze nicht die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG i.V.m. § 51a BewG
anwenden, wenn ihre Kommanditisten keine ausreichende Mitunternehmerinitiative entfalten können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 602 Nr. 7 TAAAG-77956
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