Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 29.08.2017 VIII R 17/13, BBK 6/2018 S. 252

Steuerrecht | Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber

Der BFH lässt die Frage offen, ob ein von der sog. Arbeitsagentur an den Arbeitgeber gezahlter Eingliederungszuschuss für den Arbeitgeber nach § 3 EStG steuerfrei ist.

Sofern man eine Steuerfreiheit bejaht, ist jedenfalls der vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlte Lohn in [i]Arbeitslohn nach § 3c Abs. 1 EStG nicht als Betriebsausgabe absetzbarHöhe des Eingliederungszuschusses gem. § 3c Abs. 1 EStG nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Denn zwischen dem Eingliederungszuschuss und dem Arbeitslohn besteht ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang i. S. von § 3c Abs. 1 EStG.

Beispiel

Arbeitgeber A stellt den schwer vermittelbaren Arbeitnehmer D ein und erhält hierfür einen Eingliederungszuschuss von monatlich 500 €. Der Arbeitslohn für D beträgt 800 €.

Lösung

Entweder ist der Eingliederungszuschuss für A steuerfrei. Dann darf A den Arbeitslohn aber nur i. H. von 300 € als Betriebsausgabe...