BBK Nr. 6 vom Seite 245

Einzelaufzeichnungspflicht und Kassen-Nachschau: die Entwürfe des BMF zum AEAO

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Seit [i]Teutemacher, Die Kassen-Nachschau kommt!, BBK 24/2017 S. 1160 NWB IAAAG-64699 dem kann die Finanzverwaltung im Rahmen einer Kassen-Nachschau die Güte der Kassenführung in den Betrieben direkt überprüfen. und hatten in BBK 24/2017 die Rechtslage zusammengefasst und die praktischen Auswirkungen beleuchtet sowie vor allem versucht, die offenen Fragen zu beantworten. Unbeantwortet bleiben musste in den Beiträgen zwangsläufig, welche Auffassung die Finanzverwaltung insbesondere zur Kassen-Nachschau vertreten möchte.

Dies erstaunte insoweit, weil doch die gesetzlichen Grundlagen zur Kassen-Nachschau bereits mit dem Kassengesetz im Dezember 2016 gelegt worden waren. Im Februar nun verschickte das BMF zwei Entwürfe von BMF-Schreiben zum AEAO zu §§ 146, 146b AO an die großen Wirtschaftsverbände, veröffentlichte sie aber nicht für die breite Fachöffentlichkeit.

In [i]Bellinger, Was bedeutet die Kassen-Nachschau ab 1.1.2018 in der Praxis? – Fragen und Antworten für den Unternehmer und seinen Berater, BBK 24/2017 S. 1168 NWB KAAAG-64694 drei Beiträgen analysieren , und ab Seite 266 nun den Wortlaut der Entwürfe, die wir zum besseren Verständnis jeweils mit abdrucken. Klar wird dabei, dass zahlreiche Fragen immer noch offen sind und somit zu hoffen bleibt, dass die Entwürfe noch einmal überarbeitet werden. Zahlreiche Stellungnahmen der Verbände weisen dabei in die gleiche Richtung.

Nachdem zum Auftakt seiner Reihe zu den Anpassungen des Jahresabschlusses an eine steuerliche Betriebsprüfung in BBK 5/2018 die Bilanzberichtigung in der Handelsbilanz betrachtet hatte, widmet er sich in dieser der Behandlung einer solchen Berichtigung in der Steuerbilanz. Diese unterscheidet sich im Ergebnis relevant: Zum einen gibt es eine eigene gesetzliche Vorschrift, zum anderen ist ergänzend die Rechtsprechung des BFH sowie die Verwaltungsauffassung des BMF zu beachten.

Die [i]Eggert, Korrektur der Handelsbilanz nach einer Betriebsprüfung, BBK 5/2018 S. 223 NWB IAAAG-73505 Bilanzberichtigung in der Steuerbilanz erfolgt in Form einer Rückwärtsberichtigung. Sie unterscheidet sich damit deutlich von der Berichtigung einer Handelsbilanz, die in der Regel in laufender Rechnung erfolgt. Ist eine Bilanzberichtigung nicht möglich,weil die zugrunde liegende Steuerfestsetzung nicht mehr aufgehoben oder geändert werden kann, wird der fehlerhafte Ansatz in der ersten Schlussbilanz nach dem zuletzt als bestandskräftig zu beurteilenden Wirtschaftsjahr korrigiert.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2018 Seite 245
NWB UAAAG-77921