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NWB Nr. 11 vom Seite 680

Schätzung eines Gastronomiebetriebs anhand zweier Tagesendsummenbons aus Folgejahren

Dr. Sascha Bleschick

und

Bei einer GbR, die eine Gastronomie betrieb, fand eine Außenprüfung für 2000 bis 2010 (Streitjahre) statt. Im Laufe einer steuerstrafrechtlichen Durchsuchung wurden zwei Tagesendsummenbons (sog. Z-Bons) für einen Samstag bzw. Montag im August 2012 aufgefunden (im Abfall bzw. in einer Kasse der GbR). Aufgrund gravierender Mängel in der Buch- und Kassenführung nahm das Finanzamt Hinzuschätzungen zu den Umsatzerlösen für die Streitjahre vor. Dabei legte es zur Ermittlung der Umsätze zuletzt einen durchschnittlichen Tageserlös zugrunde, der sich aus den beiden, nicht die Streitjahre betreffenden Z-Bons ergab. Von den so ermittelten Umsätzen nahm es einen Sicherheitsabschlag von 20 % (2000 und 2001) bzw. 10 % (übrige Streitjahre) vor. Aus den geschätzten Umsätzen ermittelte es einen erhöhten Wareneinsatz, indem es diesen aus den geschätzten Umsätzen unter Anwendung eines Rohgewinnaufschlagsatzes von 440 % retrograd ermittelte.
Das FG Düsseldorf billigte die Hinzuschätzung des Finanzamts als besondere Form des internen Betriebsvergleichs. Allerdings sei der Wareneinsatz nach den höchst...