Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anhang für die große GmbH sowie die große GmbH & Co. KG – Muster
Anhang für die große GmbH sowie die große GmbH & Co. KG
Es werden „Musteranhänge“ für bilanzierende Unternehmen in der Rechtsform der GmbH vorgestellt. Dazu abweichend oder ergänzend von GmbH & Co. KG aufzunehmende Angaben werden darin nachrichtlich genannt.
Bei diesen Muster-Unternehmen werden die Verhältnisse als wie folgt gegeben angenommen:
Die Muster-Unternehmen sind produzierende Unternehmen außerhalb des Rohstoffsektors (damit finden §§ 341q ff. HGB keine Anwendung),
die Muster-Unternehmen sind keine kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften und in den Gesellschaftsverträgen der Muster-Unternehmen werden größenabhängige Erleichterungen nicht ausgeschlossen (damit finden die größenabhängigen Erleichterungen Anwendung),
die Muster-Unternehmen sind in einen Konzern eingebunden, das Mutterunternehmen (die Muster-Mutter-GmbH) hat den Sitz in Deutschland (Musterstadt), Aufstellungserleichterungen über § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB nehmen die Muster-Unternehmen nicht in Anspruch,
die Muster-Unternehmen sind weder nach Gesetz noch nach Gesellschaftsvertrag verpflichtet, einen Aufsichtsrat einzurichten (damit entfallen partiell die Anhangan...