Kaufleute für Büromanagement – Infoband 2 – Lernfelder 5-8
2. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
9. Personalfreisetzung
In Unternehmen kommt der Tag, an dem man sich von einzelnen oder auch von vielen Mitarbeitern trennen muss. Die Gründe dafür können in der Person des Mitarbeiters liegen, in seinem Verhalten begründet sein oder aufgrund von betrieblichen Notwendigkeiten erfolgen. Dabei wird zum einen unterschieden nach autonomen Veränderungen, auf die ein Unternehmen nur wenig Einfluss hat und die deshalb auch schwer planbar sind, z. B. Tod eines Arbeitnehmers oder Ausscheiden aufgrund einer Neuorientierung. Zum anderen sind es die initiierten Veränderungen, die vom Unternehmen ausgelöst oder zumindest teilweise beeinflussbar sind, z. B. Mitarbeiter, die in Rente gehen oder deren Verträge auslaufen.S. 389
9.1 Einfache Trennung von Arbeitnehmern
Sowohl bei Auszubildenden, als auch bei befristet Beschäftigten, die nur für einen bestimmten Zweck eingestellt wurden (z. B. Schwangerschaftsvertretung oder Fertigstellung einer Montagearbeit), endet der Vertrag nach § 620 BGB automatisch. Wenn man diesen Personen keine Vertragsverlängerungen oder Übernahmen anbietet, laufen die Verträge einfach aus. Eine Trennung ist hier unkompliziert und dies ist auch der Grund, warum in unsicheren Zeiten die Anzahl...