Kaufleute für Büromanagement – Infoband 2 – Lernfelder 5-8
2. Aufl. 2018
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7. Lohn- und Gehaltsabrechnung
Jeder Arbeitgeber ist laut der Gewerbeordnung (GewO) grundsätzlich dazu verpflichtet, seinen Arbeitnehmern eine monatliche Lohn- oder Gehaltsabrechnung auszuhändigen. In dieser Abrechnung müssen alle relevanten Informationen zum Abrechnungszeitraum und der Zusammensetzung des Entgelts aufgeführt sein.
Eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung bietet dem Arbeitnehmer eine Übersicht darüber, wie sich das Bruttoentgelt vom Nettoentgelt unterscheidet. Zudem ist sie ein wesentlicher Faktor bei der Einkommensteuererklärung, da aus ihr die gezahlte Einkommensteuer und die Sozialabgaben ersichtlich sind. Darüber hinaus dient die Lohn- oder Gehaltsabrechnung dem Nachweis der persönlichen Liquidität bei Kreditvergaben oder Mietvertragsabschlüssen.
7.1 Inhalte der Lohn- und Gehaltsabrechnung
In einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung sollten folgende gesetzlich vorgegebene Elemente enthalten sein:
Abrechnungszeitraum
Art und Höhe der Zuschläge und Zulagen
Vorschüsse und Abschlagszahlungen
Abzüge
sonstige Vergütungen
Steuerklasse und Freibeträge.S. 371
Die Darstellung einer Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt in mehreren Schritten:
Ermittlung des Gesamtbruttoentgelts
Steuerberechnung
Beitragsberechnung zu den Soz...