Kaufleute für Büromanagement – Infoband 2 – Lernfelder 5-8
2. Aufl. 2018
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10. Buchungen im Anlagenbereich
10.1 Ermittlung der Anschaffungskosten
Bereits in Kapitel 8 wurde die Ermittlung der Anschaffungskosten von Vermögensgegenständen behandelt. In diesem Zusammenhang ging es zwar um Positionen des Umlaufvermögens, aber dies gilt auch für das Anlagevermögen. Die Anschaffungskosten werden wie folgt ermittelt:
Anschaffungskosten können nun – wie auch beim Umlaufvermögen – Transport- und Verpackungskosten oder auch Zölle sein, aber die Anschaffungskosten für Anlagegegenstände können auch durch Montagekosten sowie TÜV-Prüfungen, Fahrzeugzulassungen oder Fahrzeugbeschriftungen usw. erhöht werden. Hierbei handelt es sich um einmalige Zahlungen bei oder zeitnah der Beschaffung des Anlageguts. Sich wiederholende Aufwendungen für Versicherungen oder eine erste Tankfüllung können nicht als Anschaffungskosten aktiviert werden, ebenso keine Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen. Die Anschaffungskosten ergeben den Buchwert zu Beginn der Inbetriebnahme.
10.2 Abschreibungen
Das Anlagevermögen steht dem Betrieb längerfristig zur Verfügung. Man unterscheidet dabei nach abnutzbarem und nicht abnutzbarem Anlagevermögen. Letzteres behält seinen Wert über Jahre, wenn nicht ...