Verena Bettermann, Sina Dorothea Hankofer, Ute Lomb , Nicole Nolte, Tina Ried, Ulrich ter Voert

Kaufleute für Büromanagement – Infoband 2 – Lernfelder 5-8

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-470-66112-4

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Kaufleute für Büromanagement – Infoband 2 – Lernfelder 5-8 (2. Auflage)

2. Buchführungspflicht

Im vorangehenden Kapitel ist bereits klar geworden, dass aus Gründen der Übersicht und als Hilfe zur Zielerreichung und -überprüfung die Buchführung wichtig ist. Gleichzeitig besteht auch eine Buchführungspflicht nach dem Gesetz.

2.1 Pflicht zur Dokumentation der Geschäftsprozesse

Unter der Buchführung ist einerseits die Erfassung aller Geschäftsvorfälle und andererseits die Erfassung und Aufstellung des Jahresabschlusses zu verstehen. Zum Jahresabschluss gehören unter anderem die Bilanz, mit der das Vermögen und das Kapital dargestellt wird, und die Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen, dessen Differenz der Gewinn bzw. der Verlust ist. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) besteht für jedes Unternehmen eine Buchführungspflicht und wird mit folgendem Paragrafen vorgeschrieben:

RECHTSGRUNDLAGE

§ 238 HGB Buchführungspflicht

(1)

Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. […]

Dazu ist die Buchführung auch für die Bemessung der Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer wichtig und im folgenden Auszug der Abgabenordnung (AO) vorgeschrieben:

RECHTSGRUNDLAGE

§ 140 AO Buchführungs- und Aufz...

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