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FG Köln Urteil v. - 5 K 2297/16 EFG 2018 S. 470 Nr. 6

Gesetze: GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 1 Abs 1

Grunderwerbsteuer

Bemessungsgrundlage der GrEStG bei übernommener Instandhaltungsrücklage

Leitsatz

Die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage ist bei Erwerb von Teileigentum nicht um ein übernommenes Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage zu mindern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2018 S. 534 Nr. 10
DStZ 2018 S. 219 Nr. 7
EFG 2018 S. 470 Nr. 6
ErbStB 2018 S. 173 Nr. 6
KÖSDI 2018 S. 20709 Nr. 4
UVR 2018 S. 102 Nr. 4
PAAAG-77470

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