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FG Münster Urteil v. - 3 K 2555/17 Kg

Gesetze: EStG § 32 Abs 4

Ausbildung

Einheitliche erstmalige Berufsausbildung

Leitsatz

Die Berufsausbildung zur Steuerfachangestellten und die – nach berufsrechtlich notwendiger praktischer Erfahrung – erst ca. 1,5 Jahre nach diesem Abschluss mögliche Weiterbildung zur Steuerfachwirtin sind keine einheitliche erstmalige Berufsausbildung.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2018 S. 921
EAAAG-77465

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