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NWB EV 3/2018 S. 75

Einkommensteuer – Zurechnung des gewerblichen Grundstückshandels (FG)

Dem Kläger ist ein gewerblicher Grundstückshandel gemäß § 42 AO zuzurechnen, wenn dieser seiner Ehefrau Grundstücke unter nicht fremdüblichen Konditionen veräußert, um eine § 6b Rücklage bilden zu können.

Sachverhalt: Der Kläger und seine Ehefrau bewirtschaften gemeinsam in der Rechtsform einer GbR einen landwirtschaftlichen Betrieb. Die Betriebsgrundstücke stehen zum Teil im Eigentum des Klägers (Sonderbetriebsvermögen im Rahmen der GbR). Die Gemeinde hatte für landwirtschaftliche Flächen, die sich im Eigentum des Klägers befanden, einen Bebauungsplan aufgestellt. Der Kläger schloss mit seiner Ehefrau einen notariellen Grundstückskaufvertrag und veräußerte einen Teil seines Grund und Bodens aus seinem Sonderbetriebsvermögen. Laut Kaufvertrag war die Käuferin verpflichtet, die Grundstück...