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Abgabenordnung | Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen für Verzinsungszeiträume im Jahr 2013
Die Höhe der Nachforderungszinsen (§ 233a Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) für in das Jahr 2013 fallende Verzinsungszeiträume verstößt nach dem weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot.
Das zur Jahrespressekonferenz des BFH am vorgestellte Urteil hätte nur überraschen können, wenn es zu einem Vorlagebeschluss zum BVerfG gekommen wäre. So handelt es sich zwar um eine sorgfältig begründete Entscheidung, die aber letztlich nur das Ergebnis des bereits vor Jahren veröffentlichten Nichtannahmebeschlusses des NWB UAAAD-29540 wiedergibt und den Leser angesichts der seit Jahren bestehenden Nullzinsrealität, deren Ende nicht absehbar ist, doch ziemlich ratlos hinterlässt...