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NWB-EV Nr. 3 vom Seite 94

Aktuell anhängige und jüngst entschiedene Verfahren zur Geldanlage

In welchen Fällen Anleger von der Steuerbescheinigung abweichen bzw. ihre Steuerbescheide offenhalten sollten

Roland Ronig

Auch in diesem Jahr sind wieder einige Verfahren rund um das Thema „Geldanlage“ anhängig und viele Zweifelsfragen rund um die Besteuerung von Kapitalerträgen noch nicht höchstrichterlich geklärt. Die anhängigen Verfahren vor dem BVerfG und BFH zur privaten Geldanlage beziehen sich zumeist auf die §§ 20 und 32d EStG. Darüber hinaus ergeben sich Verfahren rund um das Investmentsteuerrecht. Anleger und deren steuerliche Berater sollten diese Verfahren kennen. Liegen die gleichen Sachverhalte vor, können die Verfahren nach den Kriterien des § 363 Abs. 2 Satz 2 AO im Einspruchsverfahren ruhen. Darüber hinaus führt der Beitrag auch die jüngst entschiedenen Verfahren zum Thema Geldanlage auf, die bisher noch nicht in die Verwaltungsmeinung eingeflossen sind. Denn bei den Steuerbescheinigungen der Banken/Kreditinstitute müssen diese die im Bundessteuerblatt veröffentlichte Rechtsauffassung der Verwaltung umsetzen. Das gilt auch dann, wenn die Rechtsfrage zwischenzeitlich vom BFH entschieden, die Verwaltungsanweisung aber noch nicht geändert wurde. In diesen Fällen muss die zutreffende Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erfolgen (Veranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG „Überprüfung des Steue...