Erste Tätigkeitsstätte durch Auslandssemester an der ausländischen Hochschule
Leitsatz
1) Studiert der Stpfl. für ein oder mehrere Auslandssemester an einer ausländischen Hochschule begründet er dort eine erste
Tätigkeitsstätte i.S. des § 4 Abs. 4 Satz 8 EStG.
2) Soweit Leistungen nach dem BAföG lediglich den Grundbedarf abdecken, sind diese nach § 3c Abs. 1 EStG nicht auf die Werbungskosten
anzurechnen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 8 Nr. 44 DStRE 2018 S. 1478 Nr. 24 DStZ 2018 S. 176 Nr. 6 EFG 2018 S. 549 Nr. 7 FR 2018 S. 473 Nr. 10 IWB-Kurznachricht Nr. 17/2018 S. 643 KÖSDI 2018 S. 20745 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 14/2018 S. 920 PIStB 2018 S. 150 Nr. 6 StuB-Bilanzreport Nr. 5/2018 S. 186 HAAAG-75455
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