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Eigenaufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Eigenaufwand kann nicht nur für ein eigenes Wirtschaftsgut zur Erzielung eigener Einkünfte vorliegen, sondern es kann sich auch um einen im eigenen betrieblichen oder beruflichen Interesse liegenden Aufwand für ein nicht im Eigentum des Steuerpflichtigen stehendes (fremdes) Wirtschaftsgut zur Erzielung eigener Einkünfte handeln.
Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug ist jedoch in beiden Fällen, dass der Steuerpflichtige den Aufwand trägt und ein eigenes betriebliches Interesse besteht.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0085 | Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke |
0090 | Geschäftsbauten | |
0160 | Bauten auf fremden Grundstücken | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4211 | Aufwendungen für gemietete oder gepachtete unbewegliche Wirtschaftsgüter, die gewerbesteuerlich hinzuzurechnen sind |
4260 | Instandhaltung betrieblicher Räume | |
4288 | Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil) | |
4289 | Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszi... |