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BPatG Beschluss v. - 27 W (pat) 38/13

Gesetze: § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 4 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "Bolschoi Staatsballett (Wort-Bild-Marke)" – die Berühmung einer staatlichen Trägerschaft ist bereits im Eintragungsverfahren zu prüfen

Leitsatz

Bolschoi Staatsballett

Anders als Firmenwahrheit und Berechtigung zur Namensführung ist die Berühmung einer staatlichen Trägerschaft bereits im Eintragungsverfahren im Rahmen des § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG zu prüfen (Fortführung 27 W (pat) 51/11 – St. Petersburger Staatsballett).

Fundstelle(n):
FAAAG-75353

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