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BPatG Beschluss v. - 24 W (pat) 80/10

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 42 Abs 2 Nr 1 MarkenG vom , § 107 MarkenG, § 112 MarkenG, § 119 MarkenG, § 124 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "Innovative Patientensteuerung – IPS/IPSEN Innovation for patient care (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)" – Dienstleistungsidentität – zur Kennzeichnungskraft – Widerspruchsmarke wird mit charakteristischen Markenbestandteil benannt - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare begriffliche Verwechslungsgefahr

Fundstelle(n):
LAAAG-75296

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