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BPatG Beschluss v. - 20 W (pat) 28/12

Gesetze: § 47 Abs 1 S 1 PatG, § 77 S 1 PatG, § 79 Abs 3 Nr 2 PatG, § 125a PatG, § 5 Abs 2 EAPatV

Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – "Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer Trägerplatte und Verfahren zur Herstellung eines Sensors" – zu den Anforderungen an die elektronische Aktenführung im DPMA – das schriftlich begründete, von der Patentabteilung separat signierte elektronische Dokument genügt den vom Bundesgerichtshof ausgestellten Erfordernissen an Wirksamkeit – vollständiges Beschlussdokument, dem die Signaturen mittelbar zugerechnet werden können, liegt vor

Tatbestand

Auf den Einspruch hat die Patentabteilung 56 des Deutschen Patent- und Markenamtes das Patent 10 2008 004 423 mit Beschluss vom 14. Juni 2012 (verkündet am Ende der Anhörung am 14. Juni 2012) beschränkt aufrechterhalten. Mit Datum vom 9. August 2012 hat die Patentabteilung mit Hinweis auf den in der Anhörung verkündeten Beschluss die schriftliche Fassung des Beschlusses mit Begründung erstellt, die den Parteien jeweils am 16. August 2012 zugestellt worden ist.

Fundstelle(n):
TAAAG-75250

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