(Markenbeschwerdeverfahren – "Netto Marken-Discount (Wort-Bild-Marke)" – Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Art. 2 der Markenrichtlinie 2008/95 EG (juris-Abkürzung: EGRL 95/2008) – zum Markenschutz für den Einzelhandel – zum Handel mit Dienstleistungen – zur Definition des markenrechtlichen Dienstleistungsbegriffs - zu den Konkretisierungsanforderungen an den Handelsgegenstand "Dienstleistung" – zum Schutz von Dienstleistungen, die der Einzelhändler selbst erbringt)
Leitsatz
Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Art. 2 der Marken-richtlinie 2008/95/EG sinngemäß im Hinblick darauf,
- ob der Schutz der Einzelhandelsdienstleistungsmarke nach der Entscheidung des EuGH zu „Praktiker“ (GRUR 2005, 764 ff.) auch für den Handel mit Dienstleistungen gelte,
- ob die gleichen Konkretisierungsanforderungen an den Handelsgegenstand „Dienstleistung“ zu stellen seien und
- ob die Einzelhandelsdienstleistungsmarke auch Dienstleistungen schütze, die der Einzelhändler selbst erbringe.
Fundstelle(n): PAAAG-75179
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.