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BPatG Urteil v. - 5 Ni 28/10 (EP)

Gesetze: § 83 Abs 4 PatG, § 227 Abs 1 ZPO, § 283 ZPO

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Wiedergabeschutzverfahren" – zur Anwendbarkeit von § 83 Abs. 4 PatG n. F. bei neuer Hilfsantragstellung des Patentinhabers – Fristversäumnis bei neuem Verteidigungsvorbringen - zur Frage der Erforderlichkeit einer Vertagung – zur Entbehrlichkeit der Vertagung bei Einräumung einer (einseitigen) Schriftsatzfrist

Leitsatz

"Wiedergabeschutzverfahren"

1. Zur Anwendbarkeit von § 83 Abs. 4 PatG n. F. bei neuer Hilfsantragstellung des Patentinhabers im Patentnichtigkeitsverfahren.

2. Zur Frage der Erforderlichkeit einer Vertagung (§§ 227 Abs. 1 ZPO, 83 Abs. 4 Nr. 1 PatG n F.).

3. Die Einräumung einer (einseitigen) Schriftsatzfrist nach § 283 ZPO erscheint im Patentnichtigkeitsverfahren nur in besonders gelagerten Fällen geeignet, eine Vertagung entbehrlich zu machen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NAAAG-75171

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