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BPatG Beschluss v. - 27 W (pat) 92/14

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 9 Abs 1 Nr 3 MarkenG, § 42 Abs 2 Nr 1 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "Tiger carbon (Wort-Bild-Marke)/springendes Raubtier mit ausgestreckten Hinterbeinen (Bildmarke)/springendes Raubtier mit ausgestreckten Hinterbeinen (Bildmarke)" – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Markenusurpation – Ausnutzung der Bekanntheit der Widerspruchsmarken in unzulässiger Weise

Fundstelle(n):
XAAAG-74589

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