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BPatG Urteil v. - 4 Ni 34/13 (EP)

Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für Deutschland erteilten europäischen Patents EP 0 735 922, deutsches Aktenzeichen DE 594 09 131.4 (Streitpatent), das am 13. Dezember 1994 unter Inanspruchnahme der nationalen Priorität vom 22. Dezember 1993 angemeldet worden ist und dessen Erteilung am 2. Februar 2000 veröffentlicht worden ist. Das Streitpatent betrifft eine Zerkleinerungsmaschine mit Rotor. Das Streitpatent umfasst 11 Patentansprüche, die sämtlich angegriffen sind.

Fundstelle(n):
KAAAG-74456

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