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BPatG Beschluss v. - 33 W (pat) 9/12

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 43 Abs 1 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "IFT engineers (Wort-Bild-Marke)/ift ROSENHEIM (Wort-Bild-Marke)" – Einrede der Nichtbenutzung – Dienstleistungsidentität - zur Kennzeichnungskraft – klangliche und bildliche Verwechslungsgefahr

Fundstelle(n):
EAAAG-74176

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