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BPatG Urteil v. - 4 Ni 36/10

Gesetze: § 1 PatG, § 14 PatG

Patentnichtigkeitsklageverfahren – „chirurgischer Clip“ - zur Auslegung und Bedeutung von Zweckangaben im Patentanspruch

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des deutschen Patents DE 199 35 418 (Streitpatent), das am 28. Juli 1999 angemeldet worden ist. Das Streitpatent betrifft einen chirurgischen Clip und umfasst 23 Ansprüche, von denen mit der Teilnichtigkeitsklage die Ansprüche 1, 2, 4-7, 13-15, 17 und 19 angegriffen sind.

Fundstelle(n):
LAAAG-74100

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