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BPatG Urteil v. - 4 Ni 7/11 (EP)

Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents EP 1 396 295 (Streitpatent), das am 15. März 2003 unter Inanspruchnahme der Priorität der europäischen Patentanmeldung EP 02020012 vom 5. September 2002 angemeldet wurde. Das Streitpatent wurde in der Verfahrenssprache Deutsch veröffentlicht und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nr. 503 03 916 geführt. Es betrifft eine Biegemaschine mit Biegewerkzeugen an einander gegenüberliegenden Seiten eines Werkzeugträgers und umfasst 14 Patentansprüche, von denen die Patentansprüche 1, 2, 7, 9 und 10 angegriffen sind.

Fundstelle(n):
XAAAG-74002

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