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BPatG Urteil v. - 5 Ni 52/09 (EU)

Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des am 27. August 1999 angemeldeten europäischen Patents 1 121 760 (Streitpatent), das auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilt wurde und in der Verfahrenssprache Deutsch die Bezeichnung "Vorrichtung und Verfahren zur Codierung und Decodierung von Daten mit einem Fire Code" trägt. Das beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer DE 599 01 520 geführte Streitpatent nimmt die Priorität der deutschen Anmeldung 198 46 723 vom 13. Oktober 1998 in Anspruch. Es umfasst neun Patentansprüche, die alle mit der Nichtigkeitsklage angegriffen sind.

Fundstelle(n):
MAAAG-73923

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