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EuGH-Vorlage zur Steuerfreiheit im Bankbereich
BFH zweifelt an der Umsatzsteuerfreiheit des sog. Outsourcing
Der EuGH soll auf Vorlage des BFH entscheiden, ob Unterstützungsleistungen eines Dienstleisters für eine Bank beim Betrieb von Geldautomaten umsatzsteuerfrei sind.
Sachverhalt
Die Klägerin erbrachte für ihren Auftraggeber, eine Bank, auf vertraglicher Grundlage Leistungen beim Betrieb von Geldausgabeautomaten. Sie stellte funktionsfähige Geldausgabeautomaten mit Soft- und Hardware, die mit dem Logo der Bank versehen waren, an den vorgesehenen Standorten auf und war für den ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich. Sie transportierte das Bargeld, das sich im Eigentum der Bank befand und das der Klägerin zum Transport zu den Geldausgabeautomaten zur Verfügung gestellt wurde, und übernahm die Bargeldbefüllung der Geldausgabeautomaten. Darüber hinaus veranlasste sie den erforderlichen Datenaustausch zwischen dem Inhaber der Geldkarte und der die Karte ausgebenden Bank und führte im Genehmigungsfall die Geldausgabe am Geldautomaten durch. Die Klägerin machte geltend, dass ihre Leistungen steuerfrei seien. Das Finanzamt folgte dem jedoch nicht. Demgegenüber bejahte das Finanzgericht die Umsatzsteuerfreiheit.
Entscheidung des BFH
Der BFH stellt sich die Frage, ob tec...