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Arbeitshilfe - Stand: 06.02.2024

Die Sperrfristen im Steuerrecht

Checklisten zur Überwachung für den Praktiker

Falco Hänsch

Im Falle der Übertragung von betrieblichen Sachgesamtheiten (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil) und Einzelwirtschaftsgütern, zu Buchwerten ohne Aufdeckung der stillen Reserven enthalten die gesetzlichen Vorschriften Sperrfristen, bis zu deren Ablauf eine Weiterveräußerung oder Entnahme zu einer rückwirkenden Aufdeckung der stillen Reserven mit zum Teil erheblichen steuerlichen Belastungen führt.

Entsprechende Regelungen ergeben sich insbesondere aus dem Einkommensteuergesetz (EStG), Umwandlungssteuergesetz (UmwStG), Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) und dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).

Es ist also wichtig, die Sperrfristen zu überwachen.

I. Zusammenfassende Übersicht der Sperrfristen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Begünstigung
Sperrfrist
Beginn ab
5 Jahre
Tag der Übertragung
3 Jahre
Abgabe der Steuererklärung des Übertragenden für das Jahr, in dem die Übertragung stattgefunden hat
7 Jahre
Tag der Übertragung
3 Jahre
Abgabe der Steuererklärung der Mitunternehmerschaft für den Veranlagungszeitraum der Realteilung
7 Jahre
Tag der Übertragung/Realteilung
5 Jahre
Bildung der Rücklage
5 Jahre
Steuerlicher Umwandlungsstichtag
5 Jahre
Steuerlicher Umwandlungsstichtag
7 Jahre
Einbringungszeitpunkt
7 Jahre
Einbringungszeitpunkt

Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils erfolgt zwingend zu Buchwerten (

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