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Sanierungserlass: Handlungsbedarf für Altfälle!
[i] Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, Online-Meldung v. 14.2.2018 Nachdem den Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V. vermehrt Anfragen erreicht haben, wie in vom gekippten Sanierungserlass betroffenen Altfällen letztlich zu verfahren ist, hat sich der Verband mit einem Schreiben an das Niedersächsische Finanzministerium sowie an die Finanzverwaltung Sachsen-Anhalts gewandt und auf den dringenden Handlungsbedarf bezüglich der Behandlung von Sanierungsgewinnen in Altfällen hingewiesen, da in der Praxis eine erhebliche Rechtsunsicherheit besteht – sowohl aus Sicht der Beraterpraxis als auch aus Sicht der Finanzverwaltung.
Das Problem
[i]Keine Basis für SteuerfreistellungDer Verband weist darauf hin, dass im Hinblick auf die zeitnahe Erstellung von Jahresabschlüssen zum dringender Klärungsbedarf besteht, da es derzeit für Unternehmen, bei denen vor dem ein Forderungsverzicht von Gläubigern wirksam wurde, keine Grundlage mehr gibt, auf deren Basis ein Sanierungsgewinn steuerfrei gestellt werden kann. Sofern bereits von der Finanzverwaltung mit Bezugnahme auf den Sanierungserlass aus dem Jahr 2003 Steuern erlassen wurden und die Steuerbescheide noc...