Gründe
Die Zulassung der Revision ist gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten, weil zu der Frage, ob in ein und derselben Kleingartenanlage erworbene Wohngebäude nach § 10e des Einkommensteuergesetzes/§ 2 des Eigenheimzulagengesetzes begünstigt sind, einander widersprechende Entscheidungen verschiedener Senate desselben Finanzgerichts vorliegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
BFH/NV 2002 S. 343 Nr. 3
FAAAA-68927