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BFH  - VI R 45/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 11, EStG § 19, GmbHG § 42a Abs 2

Rechtsfrage

Ist auch bei Dauerschuldverhältnissen für die Frage der Beherrschung stets auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen oder kann ein Abstellen auf den Zeitpunkt der Leistungsgewährung geboten sein? - Ist auch bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses der vertragsgemäße Fälligkeitszeitpunkt für den Zufluss der Tantieme beim beherrschenden Gesellschafter maßgeblich? - Ob und unter welchen Voraussetzungen ist ein Verlustrücktrag für die Berechnung der Tantieme vorzunehmen?

Änderung der Verhältnisse; Beherrschung; Dauerschuldverhältnis; Fremdvergleich; Tantieme; Verlustrücktrag

Fundstelle(n):
QAAAG-73080

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