BFH - VI R 45/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 11, EStG § 19, GmbHG § 42a Abs 2
Rechtsfrage
Ist auch bei Dauerschuldverhältnissen für die Frage der Beherrschung stets auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen oder kann ein Abstellen auf den Zeitpunkt der Leistungsgewährung geboten sein? - Ist auch bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses der vertragsgemäße Fälligkeitszeitpunkt für den Zufluss der Tantieme beim beherrschenden Gesellschafter maßgeblich? - Ob und unter welchen Voraussetzungen ist ein Verlustrücktrag für die Berechnung der Tantieme vorzunehmen?
Änderung der Verhältnisse; Beherrschung; Dauerschuldverhältnis; Fremdvergleich; Tantieme; Verlustrücktrag
Fundstelle(n):
QAAAG-73080