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Schleswig-Holsteinisches FG | Auslegung der Subject-to-tax-Klausel in Art. 24 Abs. 3 DBA Dänemark
Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eines in Deutschland ansässigen Beschäftigten, der auf einem im dänischen internationalen Schiffsregister (DIS) registrierten Schiff tätig ist, sind der deutschen Besteuerung zu unterwerfen, wenn die Einkünfte in Dänemark tatsächlich nicht besteuert werden.
Der in Deutschland ansässige Kl. erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit für eine dänische Reederei an Bord eines im dänischen internationalen Schiffsregister registrierten Schiffs. [i]Besteuerung von Einkünften auf dänischem Schiff kann in Deutschland erfolgenNach Art. 15 Abs. 3 DBA Dänemark hat Dänemark grds. das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn. In Dänemark wurde der Arbeitslohn faktisch nicht besteuert. Art. 24 Abs. 3 DBA Dänemark regelt, dass Gewinne oder Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person als aus Quellen innerhalb des anderen Vertragsstaates stammend gelten, wenn sie...