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FG Köln Urteil v. - 5 K 925/08 EFG 2018 S. 456 Nr. 6

Gesetze: ImmoWertV §§ 16, 17 Abs 2, 18 Abs 1, 20EStG § 7 Abs 4 Satz 1

AfA-Bemessungsgrundlage einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie

Auswirkung des Denkmalschutzes auf die Bewertung des Grund und Bodens im Ertragswertverfahren

Leitsatz

Bei der Ermittlung des Verkehrswerts eines unter Denkmalschutz stehenden Mietwohngrundstücks im Ertragswertverfahren nach der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (ImmoWertV) kann der für den Grund und Boden ermittelte Wert nicht im Wege einer Abzinsung oder durch einen Abschlag herabgesetzt werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 456 Nr. 6
EStB 2018 S. 180 Nr. 5
KÖSDI 2018 S. 20634 Nr. 2
StuB-Bilanzreport Nr. 11/2019 S. 444
JAAAG-72884

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