AfA-Bemessungsgrundlage einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie
Auswirkung des Denkmalschutzes auf die Bewertung des Grund und Bodens im Ertragswertverfahren
Leitsatz
Bei der Ermittlung des Verkehrswerts eines unter Denkmalschutz stehenden Mietwohngrundstücks im Ertragswertverfahren nach
der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (ImmoWertV) kann der für den Grund
und Boden ermittelte Wert nicht im Wege einer Abzinsung oder durch einen Abschlag herabgesetzt werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 456 Nr. 6 EStB 2018 S. 180 Nr. 5 KÖSDI 2018 S. 20634 Nr. 2 StuB-Bilanzreport Nr. 11/2019 S. 444 JAAAG-72884
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