Gesetze:
KN Position 8543
KN Position 8479
KN Position 9027
KN Unterposition 9027 9050
Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung eines
sog. Injektors zur Verwendung in der Massenspektrometrie
Leitsatz
1. Ein sog. Injektor ist als
Teil der zentralen Massenspektrometer-Einheit eines Massenspektrometers
in die Position 9027 9050 KN einzureihen.
2. Die in der zentralen Massenspektrometer-Einheit
eingebaute Ionisationseinheit stellt keine Maschine i. S. d. Position
8543 KN mit eigener Funktion dar. Ihre Funktion "Generierung von
Ionen" geht in der Funktion "physikalische oder chemische Untersuchung" (Position
9027 KN) der zentralen Massenspektrometer-Einheit auf.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAG-72877
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