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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 52/15

Gesetze: KN Position 8543 KN Position 8479 KN Position 9027 KN Unterposition 9027 9050

Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung eines sog. Injektors zur Verwendung in der Massenspektrometrie

Leitsatz

1. Ein sog. Injektor ist als Teil der zentralen Massenspektrometer-Einheit eines Massenspektrometers in die Position 9027 9050 KN einzureihen.

2. Die in der zentralen Massenspektrometer-Einheit eingebaute Ionisationseinheit stellt keine Maschine i. S. d. Position 8543 KN mit eigener Funktion dar. Ihre Funktion "Generierung von Ionen" geht in der Funktion "physikalische oder chemische Untersuchung" (Position 9027 KN) der zentralen Massenspektrometer-Einheit auf.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAG-72877

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