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NWB BB 3/2018 S. 68

Kassenprüfung: Unangekündigte Nachschau

Seit dem hat das Finanzamt die Möglichkeit, unangekündigt Kassen-Nachschauen durchzuführen. Damit soll erreicht werden, dass die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und -ausgaben überprüft werden. Die Finanzverwaltung darf dazu auch vorab anonyme Testkäufe vornehmen. Unternehmer sollten ab sofort alle relevanten Unterlagen rund um die Kasse aktuell und griffbereit halten.