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Beruf | Werbung einer Sozietät mit kostenloser Erstberatung
Die von einer Anwaltssozietät in einer Zeitschrift veröffentliche Werbung „Verkehrsunfall – Kostenlose Erstberatung ... unsere Kanzlei bietet Ihnen sofort nach einem Verkehrsunfall eine kostenlose Erstberatung an“ ist berufsrechtlich nicht zu beanstanden.
Rechtsanwälten ist es gestattet, kostenlose Erstberatung anzubieten, da der Gesetzgeber für den außergerichtlichen Bereich von verbindlichen Vorgaben zu Gebühren und/oder Auslagen abgesehen hat. Da für eine (außergerichtliche) Erstberatung keine bestimmten Gebühren oder Auslagen vorgeschrieben werden (§ 34 Abs. 1 RVG), könne es folglich auch keine Mindestgebühr geben, die unter Verstoß gegen § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO unterschritten worden wäre, meinte der BGH. Ebenso wenig könne auch § 4 Abs. 1 Satz 2 RVG, der eine in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftung ste...