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WEG | Bestandteile der Jahresabrechnung
Eine Übersicht über die Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen und die den Abrechnungszeitraum betreffenden Hausgeldrückstände ist nicht notwendiger Bestandteil der Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG). Der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Jahresabrechnung ist daher nicht allein deshalb anfechtbar, weil der Verwalter eine von ihm freiwillig erstellte Saldenliste trotz gegenteiliger Ankündigung nicht an die Wohnungseigentümer versendet bzw. nicht in der Eigentümerversammlung zur Einsicht vorlegt.
Die Parteien bilden eine WEG. In der Eigentümerversammlung im September 2014 wurden u. a. die Jahresabrechnungen für die Jahre 2012 und 2013 sowie der Wirtschaftsplan 2014 beschlossen. Die Kläger wenden sich gegen diese Beschlüsse. Die Beschlüsse seien ...