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BFH 11.10.2017 X R 2/16, NWB 8/2018 S. 458

Bilanzsteuerrecht | Ansparabschreibung im Liebhabereibetrieb

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Ansparabschreibung nach § 7g EStG a. F. konnte nur für einen werbenden, aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmenden Betrieb gebildet werden. (2) Sie setzte weiter voraus, dass die Investition zum Zeitpunkt der Einreichung des Jahresabschlusses beim Finanzamt noch durchführbar war. Sie war ausgeschlossen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt der Betrieb bereits aufgegeben oder veräußert oder dies beschlossen war. (3) Für einen Liebhabereibetrieb kann keine Ansparabschreibung gebildet werden. (4) Die Ansparabschreibung ist auch ausgeschlossen, wenn bis zum Zeitpunkt der Einreichung des Jahresabschlusses beim Finanzamt der Betrieb bereits zum Liebhabereibetrieb geworden war.

Anmerkung:

Was der BFH mit diesem Urteil für die Ansparabsch...