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Erweiterter Anwendungsbereich der Realteilung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAG-72260 Der BFH hat in zwei Urteilen v. - IV R 31/14 NWB FAAAG-48085 und v. - IV R 11/15 NWB LAAAG-48083 entschieden, entgegen der Auffassung der Verwaltung sei es als Realteilung zu werten, wenn ein Gesellschafter gegen eine Abfindung in Form nicht von Teilbetrieben, sondern in Form einzelner Wirtschaftsgüter aus einer im Übrigen fortbestehenden Personengesellschaft ausscheidet. Die Verwaltung wird kaum vermeiden können, sich dieser überzeugend begründeten Rechtsauffassung anzuschließen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Steuerliche Konsequenzen der Realteilung: Damit [i]Zantopp, Realteilung, Grundlagen NWB PAAAE-69376 stellt sich die Frage, insbesondere für noch offene Fälle zurückliegender Jahre, welche Fallgestaltungen genau als Realteilung zu behandeln sind. Für Gestaltungsüberlegungen, wenn die Gesellschaft sich auflösen oder ein einzelner Gesellschafter ausscheiden will, ist zu beachten, dass für Realteilungen die Buchwertfortführung nicht nur zugelassen wird, sondern zwingend vorgeschrieben ist. Kontrollrechnungen zeigen in einer erstaunlichen Zahl von Sonderfällen, dass die tarifermäßigte Besteuerung der stillen Reserven wegen der dabei gewonnenen zusätzlichen Abschreibungen auf längere Sich...