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LSG Schleswig-Holstein Beschluss v. - L 6 AS 156/17 B PKH

Leitsatz

Leitsatz:

1. Wird die Kostengrundentscheidung im Widerspruchsbescheid angegriffen, ist für den Wert des Beschwerdegegenstands die geltend gemachte Gebührenforderung maßgebend, sofern nicht ein Anspruch in dieser Höhe nach keiner Betrachtungsweise bestehen kann.

2. Wird der Anspruch nicht beziffert, ist für den Wert des Beschwerdegegenstands entscheidend, welche Gebühren billigerweise in Ansatz gebracht werden könnten.

Fundstelle(n):
ZAAAG-71914

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