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LSG Hessen Urteil v. - L 4 KA 110/08

Die Beteiligten streiten über die Honorarhöhe in den Quartalen III und IV/05, insbesondere die Rechtmäßigkeit der Einbeziehung der Leistungen nach Nrn. 01600, 01601 und 01602 EBM 2005 (ärztliche Berichte, Arztbriefe, Gebühren für Mehrfertigungen) in das Regelleistungsvolumen sowie einer Honorarkürzung nach Ziff. 7.5 HVV.

Fundstelle(n):
PAAAG-71897

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