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LSG Bayern Urteil v. - L 17 U 329/15

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zum Vorliegen eines Arbeitsunfalls bei einer tätlichen Auseinandersetzung unter Betriebsangehörigen.

2. Ein betriebsbedingtes Motiv für einen tätlichen Angriff liegt vor, wenn dieser wegen kompromittierender Äußerungen im Betrieb erfolgt.

Fundstelle(n):
RAAAG-71879

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