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Schuldzinsenabzug - § 4 Abs. 4a EStG
Hilfen & Beispiele zum Berechnungsprogramm
Einführung
Das Programm berechnet die Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4a EStG. Unterentnahmen vor 1999 werden gesetzeskonform nur für die Jahre 1999 und 2000 berücksichtigt. Bei Personengesellschaften kann sowohl eine gesellschaftsbezogene als auch eine gesellschafterbezogene Berechnung vorgenommen werden.
Die vorliegenden Programmerläuterungen enthalten nützliche Hinweise insbesondere zur effizienten Bedienung der Programme und zur Arbeitsweise bestimmter Programmteile. Die Programminhalte sind weitestgehend selbsterklärend. Daher ist die Bedienung regelmäßig rein intuitiv möglich. Häufig erhalten Sie einen Hilfetext, sobald sich der Cursor über einem Eingabefeld oder einer Tabelle befindet.
Allgemeines
Der Vorschrift unterliegen nur Schuldzinsen, die betrieblich veranlasst sind. Zunächst ist zu ermitteln, ob und inwieweit Schuldzinsen zu den betrieblich veranlassten Aufwendungen gehören. Anschließend muss geprüft werden, ob der Betriebsausgabenabzug im Hinblick auf Überentnahmen eingeschränkt ist. Darlehen zur Finanzierung außerbetrieblicher Zwecke, insbesondere von Entnahmen, sind nicht betrieblich veranlasst.
Folgende Punkte sind bei der Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG zu bea...