Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teilwertabschreibungen im Konzern
Eine Bestandsaufnahme und ein Rechtsprechungsüberblick zur aktuellen Gemengelage
Der BFH hatte in mehreren Verfahren entschieden, dass eine nationale Einkünftekorrektur von dem Art. 9 OECD-MA nachgebildeten Verteilungsartikel in die Schranken verwiesen wird (Sperrwirkung), sofern jedenfalls eine Gewinnkorrektur nicht aufgrund des vereinbarten (Verrechnungs-)Preises, sondern wegen der Unüblichkeit der vereinbarten Konditionen erfolgt. Dies widerspricht der Auffassung der Verwaltung. Weiterhin wurde jüngst in mehreren FG-Verfahren die Revision zugelassen, was auf ein fortwährend bestehendes Klärungsbedürfnis hindeutet. Daneben ist seit dem Veranlagungszeitraum 2008 der § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG exklusiv und ordnet eine Korrektur steuerbilanziell vorgenommener Teilwertabschreibungen an. Dessen Verhältnis zu Art. 9 OECD-MA ist ebenso fragwürdig.
Art. 9 OECD-MA sperrt nationale Korrekturnormen, sofern eine Gewinnberichtigung über die Angemessenheit des vereinbarten Preises hinaus erfolgt.
Der Konzernrückhalt sollte eine fehlende Darlehensbesicherung kompensieren.
Der ab Veranlagungszeitraum 2008 für Teilwertabschreibungen einschlägige § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG könnte als Missbrauchsvermeidungsvorschrift der DBA-rechtlichen Sperrwirkung entzogen sein.
I. Einführung
Bereits [i]Einwände des BFH bezogen sich bislang allein auf Sperrwirkung von nationalen Korrekturvorschriften, die die Üblichkeit der vereinbarten Konditionen betreffen mehrfach hat der BFH entschiede...